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Die Höhe der Elternbeiträge für einen Platz im Kinderhaus richten sich 

Das Verfahren zur einkommensabhängigen Staffelung der Elternbeiträge:

  1. Der Elternbeitrag für den Montessori-Kindergarten wird nach Selbsteinschätzung der Eltern
    durch den Vorstand der Montessori-Initiative Schwäbisch Hall festgesetzt.
  2. Für die Berechnung des monatlichen Netto-Familieneinkommens ist zu beachten:
    Zum Einkommen zählen sämtliche Einkünfte aller zu berücksichtigenden, in dem selben Haushalt
    lebenden Familienangehörigen, wie Arbeitsverdienst, Renten, Krankengeld, Unterhaltsbeiträge,
    Ausbildungs- und Lehrhilfen, Arbeitslosengeld bzw. -hilfe, Landes- und Bundeserziehungsgeld,
    Mieteinnahmen, Sachbezüge und Ähnliches. Das Kindergeld zählt nicht dazu.
  3. Von dieser Einkommenssumme können folgende Beträge abgesetzt werden:  
     -          Ein Betrag von 40 % vom steuerpflichtigen Bruttoeinkommen
     -          Ein Betrag von 30 % bei Beamtenbezügen
     -          Ein Betrag von 5 % bei nicht steuerpflichtigen Einkommen
     -          Die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bei Renteneinkommen
  4. Aus dem verbleibenden Nettoeinkommen ergibt sich die jeweilige Einkommensgruppe.

Die Beiträge sind der folgenden Tabelle zu entnehmen (gültig ab 1.1.2006).

Nettoeinkommen monatlich

Kinder unter 18 Jahren

1

2

3

4 und mehr

770 €

91 €

86 €

76 €

56 €

bis  1.280 €

101 €

91 €

81 €

61 €

1.281 – 1.790 €

115 €

105 €

95 €

75 €

1.791 – 2.300 €

125 €

115 €

105 €

85 €

2.301 – 2.800 €

144 €

134 €

124 €

104 €

über 2.800 €

159 €

149 €

139 €

119 €

·         Von diesen Beiträgen gehen pro Kind 67 € an die Stadt Schwäbisch Hall, für den Differenzbetrag wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt.

·         Familien, bei denen mehrere Kinder gleichzeitig den Kindergarten besuchen,
zahlen für das zweite und jedes weitere Kind monatlich 24 € weniger.